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Gefahrstoffsanierung in München

In alten Gebäuden wurden häufig Materialien verbaut, die nach heutigem Stand als gesundheitsgefährdend eingestuft werden. Vor allem bei Abbrucharbeiten, bei denen kleinste Partikel dieser Stoffe in die Luft gelangen und eingeatmet werden können, gelten deshalb besonders strenge gesetzliche Auflagen. Die „Ing. Ernst Niessner GmbH“ in München ist bereits seit vielen Jahren für Arbeiten der Gefahrstoffentsorgung in München zugelassen. In regelmäßigen Abständen weisen wir nach, dass unsere Mitarbeiter im Umgang mit Gefahrstoffen geschult sind und wir die Maßnahmen der verschiedenen Gefahrstoffverordnungen einhalten.

gefahrstoff

 

Maßnahmen zum Umgang mit Gefahrstoffen

  • Alle Mitarbeiter tragen bei Arbeiten mit Gefahrstoffen Schutzkleidung und Atemmasken und sind im Umgang mit Gefahrstoffen speziell geschult.
  • Wir folgen beim Ausbau der Gefahrstoffe streng den Regeln der jeweiligen Verordnung und arbeiten zum Beispiel mit Unterdruckabsaugung, um zu verhindern, dass Schadstoffe in die Atemluft gelangen.
  • Wir sorgen für den Baustellenschutz, damit sich eventuell frei werdende Schadstoffe nicht darüber hinaus ausbreiten können.
  • Der Ausbau der Gefahrstoffe erfolgt besonders schonend, das Material wird umgehend in Spezialbehälter abgefüllt und vorschriftsgemäß entsorgt.

Selbstverständlich legen wir Ihnen für alle Gefahrstoffe, die wir von Ihrer Baustelle entfernen, einen entsprechenden Entsorgungsnachweis vor.

  1. Asbestzement
    Asbestzement findet sich in alten Gebäuden vor allem in Fassaden- oder Dachplatten, wurde aber auch in Fensterbrettern oder Rohren verbaut. Das Baujahr des Gebäudes gibt in der Regel einen ersten Hinweis auf ein mögliches Asbestvorkommen. Sind Sie unsicher, entnehmen wir gern eine Probe aus der Bausubstanz und lassen diese in einem zugelassenen Labor testen. Bestätigt diese Kontrolle den Verdacht, übernehmen wir den Abbruch und die Entsorgung des Asbestzements fachgerecht nach TRGS 519.

  2. KMF
    KMF sind sogenannte künstliche Mineralfasern. Diese Mineralfasern werden auch heute noch beim Bau verwendet, weil sie eine hervorragende Dämmleistung bieten. Die aktuelle Generation der KMF ist dabei auch gesundheitlich unbedenklich. Das gilt aber nicht für ihre Vorläufer. Früher enthielten die Fasern Stoffe, die heute als krebserregend gelten. Deshalb müssen alte KMF-Materialien gemäß der TRGS 521 und 500 rückgebaut und entsorgt werden. Auch in diesem Fall übernehmen wir, wenn Sie sich unsicher sind, welches Material verbaut wurde, gern vorab die Beprobung des Materials.
     
  3. PAK
    Sogenannte polycylische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind teerhaltige Materialien, die vor allem in der Brandschutzsanierung auftauchen. So sind PAK etwa in alten Bitumen-Trennlagen oder auch als Schutzschicht gegen Feuchtigkeit in Flachdächern vorhanden. PAK sind gesundheitsgefährdend, wenn sie eingeatmet werden und müssen deshalb nach der früheren BGR 128 entfernt und entsorgt werden. Die BGR 128 ist heute von der DGUV „Arbeiten in kontaminierten Bereichen“ abgelöst worden. Wir sind zertifiziert für die Entsorgung nach beiden Richtlinien.

  4. PCB
    Polychloride Biphenyle (PCB) finden sich zum Beispiel in PVC-Böden, wo die Fugen häufig mit Spezialklebstoffen versiegelt wurden, der diese Gefahrstoffe enthalten kann. Um die Freisetzung dieser Stoffe bei Abbrucharbeiten zu verhindern beziehungsweise zu minimieren, müssen die Arbeiten nach der TGRS 524 durchgeführt werden. Auch hier erhalten Sie von uns nach Abschluss der Arbeit natürlich gern den Entsorgungsnachweis für Ihre Unterlagen.